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Anhänger BE

 

Wer nach dem 1. April 2003 die Autoprüfung absolviert hat und wenn gemäss der beiden Fahrzeugausweise das Gesamtgewicht des Anhängers und das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zusammengerechnet mehr als 3`500 Kg ergeben, muss für das Mitführen eines Anhängers eine Prüfung ablegen.

Diese Prüfung ist ebenfalls erforderlich, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers grösser ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Falls Sie solche Fahrzeuge führen möchten müssen Sie einen Lernfahrausweis anfordern, der 2 Jahre gültig ist. In dieser Zeit absolvieren Sie die Ausbildung und die Führerprüfung. Der Anhänger ist mit einem L – Schild zu kennzeichnen.

An der Anhängerprüfung müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Anhängerzuges mit seiner Ladung kennen. Ein weiterer Bestandteil dieser Prüfung ist das Sichern der Fahrzeuge sowie das An- und Abkuppeln des Anhängers. Anschliessend geht’s auf die Strasse wo die Fahrtüchtigkeit und diverse Manöver getestet werden.

Wir führen entsprechende Grundkurse durch und bringen Sie nachher in Einzellektionen zur Prüfungsreife. Sie werden durch unser spezielles Ausbildungsheft unterstützt, damit Sie die wichtigsten Elemente auch selber üben können.